Bestell-Nr. 415 des dt. 18. Dezember 2019 des Ministers für Infrastruktur und Energie, FÜR DIE NUR ONLINE-ANWENDUNG EINIGER DIENSTLEISTUNGEN umfasst der Antrag auf Gleichwertigkeit der individuellen ausländischen Lizenz in Studium und Design und/oder in der Aufsicht und Validierung.
Wenn wir uns den Online-Antrag in e-Albania ansehen, lässt sich leicht feststellen, dass die erforderliche Zeit bis zum Erhalt der Dienstleistung 35 bis 38 Tage beträgt.
Der gleiche Zeitraum von 38 Tagen ist für die Gleichwertigkeit der Berufslizenz für Personen erforderlich, die im Herkunftsland (nicht Albanien) eine Berufslizenz im Bereich der Umsetzung im Bauwesen besitzen.
Nach Angaben von Open Data wurden vom 1. Januar 2020 bis heute landesweit 3449 Verfahren für Bauarbeiten mit einem Budget von 2.4 Milliarden Euro beschafft, deren Ausschlussbedingung die Gleichwertigkeit der Lizenz für die Durchführung von Bauarbeiten war. während die Frist für die Einreichung von Angeboten immer weniger als 35 Tage betrug.
Darüber hinaus wurden landesweit 1541 Verfahren mit einem Budget von 81 Millionen Euro für Studienentwürfe, Überwachung und Genehmigung von Bauarbeiten beschafft, wobei die Frist für die Einreichung von Angeboten weniger als 35 Tage betrug.
Alle öffentlichen Auftraggeber, die in den Ausschreibungsunterlagen als Ausschlusskriterium die Gleichwertigkeit der Berufslizenz für Subjekte festgelegt haben, die im Herkunftsland (nicht Albanien) über eine Berufslizenz im Bereich der Umsetzung im Bauwesen verfügen, sowie die Gleichwertigkeit der Einzelne ausländische Lizenznehmer, die sich im Studienentwurf befinden und/oder unter Aufsicht und Inspektion stehen, haben wissentlich die Teilnahme an der Vergabe ausländischer Betreiber vom Wettbewerb ausgeschlossen, um die vorher festgelegten Gewinner bekannt zu geben, und damit gegen das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verstoßen
Artikel 2 Punkte c, ç, Artikel 3 Punkte 1 und 2, Artikel 21 Punkt 1, Artikel 87 Punkt 4, Artikel 102 Punkt 2 und alle diese Handlungen sind mit Strafen gemäß Artikel 132 des Gesetzes verbunden.
Die öffentlichen Auftraggeber hielten es nicht für notwendig, die Zugänglichkeit aller Kategorien von Nutzern, einschließlich ausländischer Betreiber, zu gewährleisten, und förderten weder die Teilnahme von Wirtschaftsteilnehmern an öffentlichen Vergabeverfahren noch den Wettbewerb zwischen ihnen.
Durch mangelnde Transparenz und Verhältnismäßigkeit konnten die öffentlichen Auftraggeber auch gegenüber ausländischen Betreibern keine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gewährleisten.
Aber sie haben sich wissentlich und böswillig der Durchsetzung des Gesetzes entzogen, indem sie den Wettbewerb künstlich eingeschränkt haben. Eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs liegt dann vor, wenn die Beschaffung mit der Absicht vorbereitet wird, bestimmte Wirtschaftsteilnehmer ungerechtfertigt zu begünstigen oder zu schädigen. Aus diesem Grund waren an den für den Wiederaufbau beschafften Milliarden Euro keine ausländischen Akteure beteiligt.
Dies ist der Grund dafür, dass an den im ganzen Land für Bauarbeiten und Designstudien, Überwachung und Validierung beschafften Milliarden von Euro keine Beteiligung ausländischer Betreiber erfolgte, die aufgrund der über die Frist hinausgehenden Gleichwertigkeitsdauer der Lizenzen vom Wettbewerb ausgeschlossen waren Abgabe von Angeboten. Wie sollen wir reagieren, wenn Korruption bewusst vom Staat und seinen Institutionen begangen wird, wenn Korruption die Form schriftlicher Gesetze wie albanischen Bekanntmachungen oder von Ausschreibungsunterlagen öffentlicher Auftraggeber annimmt?
Gibt es eine Reaktion von Spak auf diese Korruptionsvorwürfe? Gibt es eine Reaktion von den internationalen Strukturen, die über die Proteste sprechen, aber niemals über die massive Korruption, die der Grund für diese Proteste ist?
Informationsquelle @BalkanWeb: Lesen Sie mehr unter:die Welt heute www.botasot.al